Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Stand: März 2025

    1. Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Firma KI-WebDesigner, Inhaber Marvin Kunze, Karolinenweg 16, 32805 Horn Bad Meinberg, Deutschland (nachfolgend "Auftragnehmer") und den Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") für alle Leistungen im Bereich der Webentwicklung, Webdesign, Programmierung und damit verbundenen Dienstleistungen.

    Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

    2. Vertragsgegenstand

    Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Webentwicklung und Webdesign, insbesondere:

    • Konzeption, Design und Entwicklung von Webseiten und Webapplikationen
    • Programmierung von individuellen Webapplikationen
    • Anpassung bestehender Webseiten
    • Wartung und Support von Webseiten
    • Beratungsleistungen im Bereich Webentwicklung

    Der genaue Leistungsumfang wird in einem individuellen Angebot oder einer Leistungsbeschreibung festgelegt, die als Grundlage des Vertrages dient.

    3. Zustandekommen des Vertrages

    Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) annimmt oder der Auftragnehmer einen Auftrag des Auftraggebers schriftlich bestätigt.

    Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

    4. Vertragsdauer und Kündigung

    Der Vertrag beginnt mit der Annahme des Angebots und endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen, sofern nicht anders vereinbart.

    Bei Verträgen mit laufenden Leistungen (z.B. Wartung, Support) wird die Vertragslaufzeit individuell vereinbart. Solche Verträge können mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die vereinbarte Laufzeit.

    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

    5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

    Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem vereinbarten Angebot oder der Leistungsbeschreibung.

    Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

    • 50% der Vergütung sind bei Auftragserteilung fällig
    • 50% der Vergütung sind nach Fertigstellung und Abnahme fällig

    Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.

    Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei einem höheren Aufwand als ursprünglich angenommen, den Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen, sofern dieser vom Auftraggeber verursacht wurde oder auf dessen Wunsch entstanden ist. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber informieren, sobald ein Mehraufwand erkennbar wird.

    Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, da der Auftragnehmer Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist.

    6. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

    Der genaue Leistungsumfang wird im Angebot oder der Leistungsbeschreibung festgelegt. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

    Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Erfüllung der Leistung mitzuwirken, insbesondere alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien und Zugangsdaten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

    Verzögerungen, die durch nicht oder nicht rechtzeitig erbrachte Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu einer Verschiebung der vereinbarten Termine führen.

    7. Termine und Fristen

    Termine und Fristen für die Leistungserbringung werden im Angebot oder der Leistungsbeschreibung festgelegt. Sie sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

    Der Auftragnehmer ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, durch nicht oder nicht rechtzeitig erbrachte Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers oder durch andere nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände entstehen, führen zu einer angemessenen Verschiebung der Termine.

    Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Verzögerungen informieren und einen neuen Termin vorschlagen.

    8. Nutzungsrechte

    Der Auftraggeber erhält an den vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

    Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.

    Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf der erstellten Website einen Hinweis auf seine Urheberschaft und einen Link zu seiner eigenen Website zu platzieren, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

    9. Gewährleistung und Haftung

    Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen frei von Mängeln sind, die ihre Tauglichkeit für den vertraglich vereinbarten Zweck aufheben oder erheblich mindern.

    Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Leistung zu rügen, verdeckte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung.

    Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, unbegrenzt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

    Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

    10. Geheimhaltung und Datenschutz

    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach den Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim zu halten und nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden.

    Der Auftragnehmer beachtet die Regeln des Datenschutzes und der Datensicherheit. Er verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der Weisungen des Auftraggebers und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.

    Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.